Um die internationale Korruptionsbekämpfung zu erleichtern, sind straf- und steuerrechtliche Änderungen vorgenommen worden. Durch die neue Mitteilungspflicht der Finanzbehörde an die Staatsanwaltschaft wird die Betriebsprüfung quasi zu einer Vorstufe des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
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